Rechtsanwälte Georg Stock, Maximilian Splitgerber & Kollegen Partnerschaft mbB Fachanwalt Baurecht und Architektenrecht
Rechtsanwälte Georg Stock, Maximilian Splitgerber & Kollegen Partnerschaft mbBFachanwalt Baurecht und Architektenrecht  

Baurecht für Wohnungseigentümer ( Anwalt Baurecht ) 

Wichtige Aspekte unserer anwaltlichen Tätigkeit bei Mandatierung durch Wohnungskäufer, Wohnungseigentümergemeinschaften oder Hauskäufer im Bereich des Baurecht sind:

  • Prüfung von Bauträgerkaufverträgen, Bauherrenmodellen, Werkverträgen, Architekten- und Ingenieurverträgen (BGB, VOB/B, HOAI) und Darlehensverträgen.
  • Hilfe bei Störungen des Bauablaufs insbesondere bei Insolvenz des Bauträgers, Verzögerungen der Baufertigstellung, Nachtragsforderungen und Qualitätsabweichungen während der Bauausführung.
  • Prüfung der Abnahmereife und anwaltliche Begleitung der Abnahme.
  • Durchsetzung der Eintragung als Eigentümer ins Grundbuch, Berichtigung des Grundbuchs.
  • Abwehr von Restkaufpreisforderungen und Rückforderung von Sicherheiten.
  • Hilfe bei der Feststellung und Dokumentation von Baumängeln, insbesondere der Auswahl und Koordination geeigneter Bausachverständiger sowie der Durchführung selbstständiger Beweisverfahren. 
  • Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen wegen Baumängeln gegen den Bauträger oder Architekten (Nacherfüllung, Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung, Schadensersatz, Minderung, Rücktritt vom Kaufvertrag).
  • Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Bauträger oder Architekten bei Verzug und verspäteter Baufertigstellung.
  • Überwachung und Hemmung von Verjährungsfristen.
  • Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Versicherungen insbesondere bei Mängelfolgeschäden.
  • Hilfe bei Vergabe von Mängelbeseitigungsarbeiten an Dritte und Weitergabe dieser Kosten an den Bauträger.  
  • Hilfe bei der Herbeiführung und Formulierung wirksamer Wohnungseigentümerbeschlüsse zum Vorgehen gegen den Bauträger und/ oder Architekten.
  • Koordination der Mängelbeseitigung innerhalb einer WEG, insbesondere Koordination der beteiligten Hausverwalter, Beiräte, Sachverständigen und Unternehmen.

Grade bei Vertretung der Käuferseite sind unsere Erfahrungen aus dem Bereich des Bauträgergeschäfts und der Projektentwicklung wichtig. Wer über Jahre Prozesse auf Seiten von Bauträgern und Architekten geführt hat, weiß, welches Vorgehen von Wohnungskäufern zum Erfolg führt und welches nicht.

Die Kanzlei Stock und Kollegen ist eine Kanzlei für Baurecht in München. Sie finden uns unter  Fachanwalt für Baurecht, Anwalt Baurecht, Anwalt Baurecht München, 

Baurecht für Bauträger und Bauunternehmen ( VOB/B, HOAI )

Wichtige Aspekte unserer anwaltlichen Tätigkeit bei Mandatierung durch Bauherren und Bauunternehmer im Bereich des Baurecht sind:

  • Vergaberecht
  • Begleitung des Genehmigungsprozesses, Verhandlungen mit Behörden, Durchsetzung von Genehmigungen (Baugenehmigung, Nutzungsänderung, Denkmalschutz, Naturschutz, Artenschutz, Wasserrechtlich u.Ä.) 
  • Vertragsverhandlungen mit Bauherren, Generalunternehmern, Subunternehmern, Architekten und Ingenieuren.  
  • Erstellung abgestimmter Verträge, insbesondere Bauträgerkaufverträge, Generalunternehmerverträge, Subunternehmerverträge (Pauschalpreisvertrag / Einheitspreisvertrag), Architektenverträge und Ingenieurverträge, jeweils auf dem Stand der neuesten Rechtsprechung (BGB, VOB/B).
  • Begleitung des Bauablaufs insbesondere bei Behinderungsanzeigen, Bedenkenhinweisen, Mängeln während der Bauausführung, Nachträgen, nachbarrechtlichen Problemen, Bürgschaftsforderungen nach § 648a BGB, Arbeitseinstellung oder Insolvenz von Baubeteiligten, behördlichen Auflagen- und Verfügungen.
  • Hilfe bei der ordentlichen und außerordentlichen Kündigung von Bauverträgen.
  • Sicherstellung einer wirksamen Abnahme durch die Enderwerber.
  • Durchsetzung offener Kaufpreisforderungen oder Werklohnforderungen. 
  • Überwachung der Verjährungsfristen gegenüber den Nachunternehmern und Planern. 
  • Durchsetzung oder Abwehr von Werklohnansprüchen von Nachunternehmern und Planern.
  • Durchsetzung oder Abwehr von Mängelansprüchen. 
  • Beteiligung von mitverantwortlichen Gesamtschuldnern an Mängelbeseitigungskosten.
  • Verwertung oder Rückforderung von Bürgschaften oder Sicherheitseinbehalten.

 Fachanwalt Baurecht München.

Baurecht für Architekten und Ingenieure ( HOAI, BGB )

Wichtige Aspekte unserer anwaltlichen Tätigkeit bei Mandatierung durch Architekten und Ingenieure im Bereich des Baurecht sind:

  • Gestaltung von Architektenverträgen und Ingenieurverträgen anhand aktueller Rechtssprechung.
  • Prüfung von Musterverträgen von Bauträgern und Auftraggebern mit dem Schwerpunkt Vermeidung von  Haftungsrisiken und versicherungsrechtlichen Problemen. (Architektenhaftpflichtversicherung)
  • Unterstützung bei Verhandlungen mit Auftraggebern, Subplanern und Handwerkern.
  • Anwaltliche Begleitung des gesamten Genehmigungsprozesses, Verhandlungen mit Behörden, Durchsetzung der erforderlichen Genehmigungen (Baugenehmigung, Nutzungsänderung, Denkmalschutz, Naturschutz, Artenschutz, Wasserrechtlich u.Ä.) 
  • Hilfe bei Störungen und Verzögerungen des Bauablaufs, insbesondere Vermeidung einer Haftung des Architekten und Bauüberwacher.
  • Hilfe bei der ordentlichen und außerordentlichen Kündigung von Architektenverträgen.
  • Hilfe bei der Durchsetzung von Honorarforderungen nach HOAI.
  • Hilfe bei Inanspruchnahme wegen Planungsfehlern  und Bauüberwachungsfehlern.
  • Umfassende Koordination der Abwicklung problematischer Bauvorhaben, gegenüber Bauherren, Subunternehmern und der eigenen Versicherung. 
  • Durchführung des Gesamtschuldnerausgleichs gegen für Baumängel mitverantwortliche Baufirmen und Sonderfachleute. 
  • Durchsetzung von Mängelansprüchen gegen Subplaner und sonstige vom Architekten beauftragte Dritte. Fachanwalt Bau- und Architektenrecht

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Wichtige Aspekte meiner anwaltlichen Tätigkeit bei Mandatierung durch Vermieter sind:

 

  • Fertigung auf das Objekt abgestimmter Mietverträge oder nachträge auf dem Stand der neuesten Rechtsprechung.
  • Sicherstellung der Einhaltung des Schriftformerfordernisses. 
  • Durchsetzung offener Mietforderungen und Betriebskostenforderungen.
  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Beschädigung der Mietsache.
  • Kündigung von Mietverträgen.
  • Durchführung von Räumungsklagen inkl. Zwangsräumung.
  • Durchsetzung von Mietzinserhöhungen.
  • Verwertung von Mietsicherheiten.
  • Abwehr von Mietminderungen.

 

Wichtige Aspekte meiner anwaltlichen Tätigkeit bei Mandatierung durch Mieter sind:

 

  • Hilfe bei Vertragsverhandlungen, insbesondere im gewerblichen Bereich.
  • Abwehr von Kündigungen. 
  • Abwehr von Verlangen auf Mietzinserhöhung.
  • Geltendmachung von Ansprüchen (z.B. Mietminderung) bei Mängeln der Mietsache, auch wenn der Mangel ausserhalb der Sache liegt, wie z.B. Baulärm. 
  • Hilfe bei unrichtigen Betriebskostenabrechnungen.
  • Hilfe bei Streit über Instandhaltung und Schönheitsreparaturen.

 

Wichtige Aspekte meiner anwaltlichen Tätigkeit bei Mandatierung durch Mitglieder von Wohnungseigentümergemeinschaften sind:

 

  • Hilfe bei Streit über die Auslegung der Teilungserklärung.
  • Überprüfung der Rechtmässigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung, überprüfung auf formal und materielle richtigkeit.
  • Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung.
  • Hilfe bei Streit über die Verteilung von Kosten, insbesondere Instandhaltungskosten, Instandsetzungskosten, Schönheitsreparaturen.
  • Hilfe bei Streit über bauliche Veränderungen durch Mitglieder der WEG.
  • Formulierung rechtssicherer Wohnungseigentümerbeschlüsse.
  • Hilfe bei Streitigekeiten mit der Hausverwaltung.

Handels und Gesellschaftsrecht

Wichtige Aspekte meiner anwaltlichen Tätigkeit sind:

 

  • Gesellschaftsgründungen, Hilfe bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform.
  • Erstellung von Gesellschaftverträgen auf dem Stand der aktuellen Rechtssprechung.
  • Erstellung von Geschäftsführerverträgenf dem Stand der aktuellen Rechtssprechung.
  • Hilfe bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern.
  • Umwandlung von Gesellschaften (Rechtsformwechsel).
  • Auseinadersetzung von Gesellschaften, insbesondere bei Gesellschafterstreit.
  • Hilfe bei Streit über die Abfindung ausscheidender Gesellschafter oder Anteilserben.
  • Hilfe bei der Veräußerung und Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder Gesellschaften (Share Deal, Asset Deal), insbesondere bei Fertigung der Verträge.
  • Hilfe bei der Erstellung von allgemeinen Vertragsbedingungen, insbesondere bei der Fertigung allgemeiner Einkaufsbedingungen und allgemeiner Verkaufsbedingungen gegenüber Unternehmern und Verbrauchern.
  • Hilfe bei der rechtssicheren Ausgestaltung von Internetauftritten.
  • Hilfe beim Unternehmerregress, insbesondere bei Streitigkeiten mit Lieferanten und Zulieferern.

Anschrift

Rechtsanwälte Georg Stock, Maximilian Splitgerber & Kollegen Partnerschaft mbB.

 

Max-Joseph-Str. 8
80333 München

Kontakt

Telefon:  +49 89 294441

Fax:       +49 89 295904

Email:     mail@rageorgstock.de

 

Bürozeiten

Montag bis Donnerstag:

8 - 18 Uhr

Freitag:

8 - 16 Uhr

Sonstiges

Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwalt Maximilian Splitgerber