Über die Höhe der Gebühren, sowie eine mögliche Übernahme durch eine Rechtsschutzversicherung informieren wir IMMER vor Übernahme eines Mandats kostenlos und unverbindlich.
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Bei gerichtlichen Verfahren dürfen die gesetzlichen Gebühren nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. (vgl. §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG)
Bitte beachten Sie: Im Falle eines Obsiegens besteht in der Regel ein Gebührenerstattungsanspruch gegen den Gegner, im besten Fall bleiben somit keine Gebühren am Auftraggeber hängen. (vgl. § 91 ff ZPO)
Gesetzliche Gebühren:
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände. Im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Für den juristischen Laien ist die Berechnung im einzelnen schwierig bis unmöglich durchzuführen. Es gibt im Internet allerdings eine Reihe kostenloser Prozesskostenrechner die einen guten ersten Überblick über die Höhe der gesetzlichen Gebühren verschaffen. Wir empfehelen z.B. den kostenlosen Prozesskostenrechner der Allianz. https://profi.allianz.de/prozesskostenrechner/rechner.html
Mehr Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.