Rechtsanwälte Georg Stock, Maximilian Splitgerber & Kollegen Partnerschaft mbB Fachanwalt Baurecht und Architektenrecht
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Schulungen für Bauleiter und Architekten, VOB/B, BGB, HOAI

Unsere Kanzlei bietet Schulungen aus dem Bereich Bau- und Architektenrecht an. Ziel der Schulungen ist die Vermittlung von praxisrelevantem Wissen. Es handelt sich also nicht um "trockene Theorieblöcke". Vermittelt wird das für Bauleiter und Architekten tatsächlich auf der Baustelle und im Verhandlungsstadium relevante Rechtswissen. Dies geschieht am Beispiel alltäglicher Baustellensituationen. Die Schulungen beinhalten Musterschreiben und Vertragstexte die im Detail besprochen werden.

 

Bei Schulungen für Bauleiter werden insbesondere folgende Punkte behandelt:

 

  • Vertragsgestaltung, welche Regelungen sind "nice to have", welche Regelungen sind inakzeptabel. 
  • Die Vor- und Nachteile von Einheitspreisverträgen und Pauschalpreisverträgen.
  • Unterschiede zwischen VOB/B und BGB.
  • Die rechtlich korrekte Behinderungsanzeige nach VOB/B.
  • Die rechtlich korrekte Bedenkenanmeldung nach VOB/B.
  • Die rechtlich korrekte Mängelrüge sowie die richtige Reaktion auf eine Rüge.
  • Die rechtlich korrekte Kündigungsandrohung nach VOB/B.
  • Das rechtlich korrekte Kündigungsschreiben.
  • Die rechtssichere Vereinbarung eines Nachtrags.
  • Richtiges Verhalten beim Streit um Nachträge während und nach der Bauausführung.
  • Richtiges Verhalten bei Mängel während und nach der Bauausführung.
  • Sicherheiten am Bau, insbesondere der Umgang mit § 648a BGB.
  • Die Herbeiführung der Abnahme sowie deren Bedeutung.
  • Der Umgang mit Verjährungsfristen.
  • Die Verwaltung von Gewährleistungsfristen.

 

Bei Schulungen für Architekten werden insbesondere folgende Punkte behandelt:

 

  • Die richtige Gestaltung des Architektenvertrages.
  • Das zwingende Preisrecht der HOAI.
  • Vermeidung versicherungsrechtlicher Probleme bei Verwendung von Verträgen oder Klauseln des Bauherren.
  • Vermeidung unkontrollierbarer Haftungsrisiken insbesondere der verlängerten Gewährleistung bei Leistungsphase 8 und 9 der HOAI. 
  • Richtiges Verhalten bei Störungen des Bauablaufs.
  • Richtiges Verhalten bei Feststellung von Ausführungsmängeln.
  • Richtiges Verhalten bei Vorliegen von Planungs- und Bauüberwachungsfehlern.
  • Die Überwachung von Gewährleistungsfristen insbesondere bei Beauftragung der Leistungsphase 9 der HOAI.
  • Richtiges Verhalten gegenüber anderen Baubeteiligten bei Baumängeln.
  • Umgang mit Bedenkenhinweisen und Nachtragsforderungen von Bauunternehmen. 
  • Die Herbeiführung der Abnahme des Architektenwerkes sowie deren Bedeutung.
  • Versicherungsrecht.

 

Das Honorar für Schulungen erfragen Sie bitte telefonisch.

 

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