Unsere Kanzlei bietet Schulungen aus dem Bereich Bau- und Architektenrecht an. Ziel der Schulungen ist die
Vermittlung von praxisrelevantem Wissen. Es handelt sich also nicht um "trockene Theorieblöcke". Vermittelt wird das für Bauleiter und Architekten tatsächlich auf der Baustelle und im
Verhandlungsstadium relevante Rechtswissen. Dies geschieht am Beispiel alltäglicher Baustellensituationen. Die Schulungen beinhalten Musterschreiben und Vertragstexte die im Detail besprochen
werden.
Bei Schulungen für
Bauleiter werden insbesondere folgende Punkte behandelt:
- Vertragsgestaltung, welche Regelungen sind "nice to have",
welche Regelungen sind inakzeptabel.
- Die Vor- und Nachteile von Einheitspreisverträgen und
Pauschalpreisverträgen.
- Unterschiede zwischen VOB/B und BGB.
- Die rechtlich korrekte Behinderungsanzeige nach
VOB/B.
- Die rechtlich korrekte Bedenkenanmeldung nach
VOB/B.
- Die rechtlich korrekte Mängelrüge sowie die richtige
Reaktion auf eine Rüge.
- Die rechtlich korrekte Kündigungsandrohung nach
VOB/B.
- Das rechtlich korrekte
Kündigungsschreiben.
- Die rechtssichere Vereinbarung eines
Nachtrags.
- Richtiges Verhalten beim Streit um Nachträge während und
nach der Bauausführung.
- Richtiges Verhalten bei Mängel während und
nach der Bauausführung.
- Sicherheiten am Bau, insbesondere der Umgang mit § 648a
BGB.
- Die Herbeiführung der Abnahme sowie deren
Bedeutung.
- Der Umgang mit Verjährungsfristen.
- Die Verwaltung von
Gewährleistungsfristen.
Bei Schulungen für
Architekten werden insbesondere folgende Punkte behandelt:
- Die richtige Gestaltung des
Architektenvertrages.
- Das zwingende Preisrecht der HOAI.
- Vermeidung versicherungsrechtlicher Probleme bei Verwendung
von Verträgen oder Klauseln des Bauherren.
- Vermeidung unkontrollierbarer Haftungsrisiken insbesondere
der verlängerten Gewährleistung bei Leistungsphase 8 und 9 der HOAI.
- Richtiges Verhalten bei Störungen des
Bauablaufs.
- Richtiges Verhalten bei Feststellung von
Ausführungsmängeln.
- Richtiges Verhalten bei Vorliegen von Planungs- und
Bauüberwachungsfehlern.
- Die Überwachung von Gewährleistungsfristen insbesondere bei
Beauftragung der Leistungsphase 9 der HOAI.
- Richtiges Verhalten gegenüber anderen Baubeteiligten bei
Baumängeln.
- Umgang mit Bedenkenhinweisen und Nachtragsforderungen von
Bauunternehmen.
- Die Herbeiführung der Abnahme des Architektenwerkes sowie
deren Bedeutung.
- Versicherungsrecht.
Das Honorar für Schulungen erfragen Sie bitte
telefonisch.